Praxisnotizen · Ausgabe 06
Ein Führungszeugnis oder zwei.
Seit dem 31. August 2026 gehört zu jedem DTV-Antrag ein Führungszeugnis. Was die meisten Antragsteller übersehen: Wer nicht im Land seiner Staatsangehörigkeit lebt, braucht zwei – eines aus dem Land, das den Reisepass ausgestellt hat, und eines aus dem Land, in dem er lebt. Jedes davon kann rund 30 Tage dauern.
Ein Zeugnis oder zwei
Die Zahl hängt von einer einzigen Frage ab: Leben Sie in dem Land, das Ihren Reisepass ausgestellt hat?
- Sie leben im Land Ihrer StaatsangehörigkeitEin Zeugnis, aus diesem Land. Eine deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Berlin beantragt eines, in Deutschland.
- Sie leben in einem anderen LandZwei Zeugnisse: eines aus dem Land Ihrer Staatsangehörigkeit, eines aus dem Land Ihres rechtmäßigen Wohnsitzes. Beide, nicht eines von beiden. Ein französischer Staatsangehöriger, der mit portugiesischem Aufenthaltstitel in Lissabon lebt, beantragt eines in Frankreich und eines in Portugal.
Das zweite Zeugnis ergibt sich aus der Regel selbst. Seit dem 31. August 2026 reichen Sie bei der Auslandsvertretung ein, die für Ihre Staatsangehörigkeit oder Ihren rechtmäßigen Wohnsitz zuständig ist. Eine Auslandsvertretung, die Sie als Einwohner annimmt, will wissen, was die Register ihres eigenen Landes über Sie sagen – nicht nur, was Ihr Heimatland sagt.
Warum das zweite vergessen wird
Auf der Checkliste steht „Führungszeugnis“ in der Einzahl, und die meisten beantragen das, das sie kennen: das aus der Heimat, oft online, in der eigenen Sprache. An das Zeugnis aus dem Land, in dem sie leben, denkt kaum jemand. Es bedeutet eine zweite Behörde, ein zweites Portal, manchmal einen Termin vor Ort, in einer Sprache, die nicht die eigene ist.
In den Dossiers, die wir seit Inkrafttreten der Regel gelesen haben, gehört es zu den Dokumenten, die am häufigsten fehlen. Es ist auch das teuerste, das man vergessen kann: Man merkt es erst, wenn der Rest des Dossiers fertig ist, und die Uhr beginnt wieder bei null.
Planen Sie rund 30 Tage ein
Jede Behörde arbeitet in ihrem eigenen Tempo. Manche stellen ein Zeugnis online in wenigen Tagen aus. Viele brauchen rund 30 Tage, und länger, wenn eine Apostille, eine Legalisation oder eine beglaubigte Übersetzung hinzukommt. Bei zwei Zeugnissen aus zwei Ländern bestimmt das langsamere Ihren Termin – und beide laufen nur dann parallel, wenn Sie sie am selben Tag beantragen.
Rechnen Sie vom Tag aus zurück, an dem Sie einreichen möchten. Wer Anfang Dezember einreichen will, beantragt beide Zeugnisse vor Ende Oktober. Dazu kommen die zwei bis vier Wochen, die das Konsulat selbst für die Entscheidung braucht.
Nichts auf unserer Seite verkürzt das. Die Zeugnisse stellen Ihre Behörden aus, nicht wir und nicht das Konsulat, und unsere Express-Bearbeitung in 24 Stunden reicht nicht bis dorthin. Wenn Sie auf ein Zeugnis warten, hilft Ihnen Express nicht – und das sagen wir Ihnen, bevor Sie dafür bezahlen.
Vier Dinge, die Sie vor dem Antrag prüfen sollten
- Der genaue Name des Dokuments in jedem Land. In Frankreich ist es das extrait de casier judiciaire (bulletin n°3), im Vereinigten Königreich ein ACRO police certificate, in den Vereinigten Staaten eine FBI Identity History Summary. Wer das falsche beantragt, verliert dieselben 30 Tage.
- Ob die Auslandsvertretung eine Apostille oder eine Legalisation verlangt. Das ist ein eigener Schritt, mit eigener Stelle und eigener Wartezeit.
- Ob eine Übersetzung nötig ist. Ein Zeugnis in einer Sprache, die die Auslandsvertretung nicht liest, muss unter Umständen übersetzt werden, und Übersetzungen gehören nicht zu unseren Leistungen.
- Wie aktuell es am Tag der Einreichung sein muss. Zu früh zu beantragen kann ebenso teuer sein wie zu spät.
Kurz gesagt
Ein Zeugnis, wenn Sie dort leben, wo Ihr Reisepass herkommt. Zwei, wenn nicht. Beantragen Sie beide an dem Tag, an dem Sie sich für den Antrag entscheiden, planen Sie rund 30 Tage ein, und nichts anderes im Dossier wird Sie aufhalten.